Kein Online-Kirchenaustritt möglich
Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritt online zu erstellen. Hierzu weist das Amtsgericht Lennestadt auf Folgendes hin: Die Erklärung des Kirchenaustritts kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfachen Erklärung erklärt werden.